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Die Fahrschule in Lohne (Oldenburg)

Perspektive:
Berufskraftfahrer 

Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und stehen Ihnen bei Fragen zur Ausbildung und Qualifizierung jederzeit unterstützend zur Seite.

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Ansprechpartner

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Philipp Kaiser
Fahrlehrer der Klassen A, B, BE, C, CE

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Christoph Kaiser
Fahrlehrer der Klassen A, B, BE, C, CE

Maßnahmen im Überblick

Eignungsfeststellung für Maßnahmen Botenfahrer/in, Auslieferungsfahrer/in, Umschulung Servicefahrer/in (mit Führerscheinerwerb der Klasse B) nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 17 3⁄4 Jahre
    - Beratungsgespräch beim Bildungsträger
    - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

    Dauer: Die Maßnahme dauert insgesamt 10 Tage.

    Inhalt: Neben der Abklärung der rechtlichen, gesundheitlichen und auch fachlichen Eignung, ob die Teilnehmer eine Ausbildung zum Botenfahrer/in, Auslieferungsfahrer/in, Umschulung Servicefahrer/in mit entsprechendem Führerscheinerwerb erfolgreich abschließen könnten, wird auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt eingegangen. Des Weiteren besuchen die Teilnehmer den theoretischen Fahrschulunterricht und absolvieren Fahrstunden.

    - Sprachtest
    - KBA Anfrage
    - Erhebung der individuellen Situation zur Berufsorientierung und Planung des beruflichen Werdegangs
    - Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Branchenüberblick
    - Klassenspezifischer Fachunterricht mit anschließendem Test
    - Absolvieren der “Ersten Hilfe”
    - Durchführung Sehtest & Erstellen von Passbildern
    - Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt
    - Unterweisung in den PKW und Fahrstunden

Eignungsfeststellung für Maßnahmen mit Führerscheinerwerb der Klasse C1 oder C nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 20,5 Jahre
    - Beratungsgespräch beim Bildungsträger
    - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

    Dauer: Die Maßnahme dauert insgesamt 10 Tage.

    Inhalt: Neben der Abklärung der rechtlichen, gesundheitlichen und auch fachlichen Eignung, ob die Teilnehmer eine Ausbildung mit entsprechendem Führerscheinerwerb erfolgreich abschließen könnten, wird auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt eingegangen. Des Weiteren besuchen die Teilnehmer den theoretischen Fahrschulunterricht und absolvieren Fahrstunden.

    - Sprachtest
    - KBA Anfrage
    - Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
    - Erhebung der individuellen Situation zur Berufsorientierung und Planung des beruflichen Werdegangs
    - Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Branchenüberblick
    - Klassenspezifischer Grund- und Fachunterricht mit Fragebogentraining und Lernstandskontrollen
    - Absolvieren der “Ersten Hilfe”
    - Erstellen von Passbildern
    - Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt
    - Unterweisung in den LKW und Fahrstunden

Eignungsfeststellung für Maßnahmen mit Führerscheinerwerb der Klasse D1 oder D nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 22,5 Jahre
    - Beratungsgespräch beim Bildungsträger
    - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

    Dauer: Die Maßnahme dauert insgesamt 10 Tage.

    Inhalt: Neben der Abklärung der rechtlichen, gesundheitlichen und auch fachlichen Eignung, ob die Teilnehmer eine Ausbildung mit entsprechendem Führerscheinerwerb erfolgreich abschließen könnten, wird auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt eingegangen. Des Weiteren besuchen die Teilnehmer den theoretischen Fahrschulunterricht und absolvieren Fahrstunden.

    - Sprachtest
    - KBA Anfrage
    - Beantragung polizeiliches Führungszeugnis
    - Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
    - Leistungspsychologischer Test
    - Erhebung der individuellen Situation zur Berufsorientierung und Planung des beruflichen Werdegangs
    - Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Branchenüberblick
    - Klassenspezifischer Fachunterricht mit anschließendem Test
    - Absolvieren der “Ersten Hilfe”
    - Erstellen von Passbildern
    - Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt
    - Unterweisung in den Bus und Fahrstunden

Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (gem. BKrFQG/BKrFQV)

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 21
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
    - Gültiges Ausweisdokument

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 25 Tagen in Vollzeit (8UE pro Tag) durchgeführt.

    Sprachkenntnisse: Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

    Inhalt: Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben je nach Berufsgattung umfassende Kenntnisse in den Bereichen:

    - Ladungssicherung
    - Sozialvorschriften und Vorschriften im Personenverkehr
    - Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
    - Allgemeine Grundlagen der Fahrzeugtechnik und Fahrphysik
    - Praktische Fahrausbildung im öffentlichen Straßenverkehr mit Grundfahraufgaben
    - Abfahrtskontrolle
    - Wirtschaftliche Fahrweise
    - Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    - Verhalten in Notfällen und gegenüber Fahrgästen
    - Risiken des öffentlichen Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger von Bus auf LKW

  • Zugangsvoraussetzungen: Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” beziehungsweise „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” können die Fahrer ablegen, die bereits eine Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation im Bereich Personenverkehr erfolgreich abgelegt haben.

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 7 Tagen in Vollzeit durchgeführt.

    Sprachkenntnisse: Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

    Inhalte: Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben umfassende Kenntnisse in den Bereichen:

    - Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung
    - Technische Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen, etc.)
    - Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
    - Sicherheitsgewährleistung der Fahrgäste
    - Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, Digitaler Tacho, etc.)
    - Vorschriften Güterverkehr (Beförderungsdokumente, Genehmigungen, etc.)
    - Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    - Kriminalität und illegale Einwanderung
    - Vorbeugung von Gesundheitsschäden, Körperlicher Zustand
    - Verhalten in Notfällen, Verhalten des Fahrers (Image beim Kunden)
    - Güterverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer, etc.)

Führerschein Klasse C1

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 18 Jahre
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 16 Tagen in Vollzeit (8 UE pro Tag) durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse C1 in Theorie und Praxis - Notwendige ärztliche- und augenärztliche Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Lehrgang

Führerschein Klasse C1/C1E in einem Ausbildungsgang

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 18 Jahre
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 16 Tagen in Vollzeit (8 UE pro Tag) durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse C1/C1E in Theorie und Praxis
    - Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Lehrgang

Führerschein Klasse CE mit Vorbesitz C

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 7 Buchstabe b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse C
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 17 Tagen in Vollzeit (8 UE pro Tag) durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse CE in Theorie und Praxis
    - Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Lehrgang

Führerschein C mit Vorbesitz B

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 7 Buchstabe b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 18 Tagen in Vollzeit (8UE pro Tag) durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse C in Theorie und Praxis - Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Lehrgang

Führerschein Klasse C/CE in einem Ausbildungsgang

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 7 Buchstabe b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 21 Tagen in Vollzeit (8 UE pro Tag) durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse C/CE in Theorie und Praxis
    - Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Ausbildung

Anschlussfähige Teilqualifikation TQ 1 Berufskraftfahrer TQ 1 – Güter befördern

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 21 Jahre
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreinungsregister Flensburg

    Dauer: Der Lehrgang dauert insgesamt 6 Monate/24 Wochen.

    Inhalte:

    - Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C/CE
    - Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (BKrFQG
    - ADR Gefahrgutausbildung ADR- Basiskurs Stück und Schüttgut
    - Ladungssicherung nach VDI 2700
    - LKW-Ladekranausbildung gem. BGG 921 24 UE
    - Gabelstaplerausbildung
    - Perfektions- und Wechselbrückentraining LKW
    - Nutzfahrzeugtechnik (Vertiefungsmodul Berufskraftfahrer im Güterverkehr, Störungssuche am Fahrzeug
    - Verkehrs- und Routenplanung
    - Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildungsphase
    - Betriebliche Ausbildungsphase

Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr (gem. BKrFQG/BKrFQV)

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 21 beim Linienverkehr bis 50 km, ansonsten 23 Jahre
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
    - Gültiges Ausweisdokument

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 25 Tagen in Vollzeit, sprich 8 UE pro Tag, durchgeführt.

    Inhalte: Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben je nach Berufsgattung umfassende Kenntnisse in den Bereichen: 
    - Ladungssicherung
    - Sozialvorschriften und Vorschriften im Personenverkehr
    - Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
    - Allgemeine Grundlagen der Fahrzeugtechnik und Fahrphysik
    - Praktische Fahrausbildung im öffentlichen Straßenverkehr mit Grundfahraufgaben
    - Abfahrtskontrolle
    - Wirtschaftliche Fahrweise
    - Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    - Verhalten in Notfällen und gegenüber Fahrgästen
    - Risiken des öffentlichen Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger von LKW auf Bus

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” beziehungsweise „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” können die Fahrer ablegen, die bereits eine Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation im Bereich Güterkraftverkehr erfolgreich abgelegt haben. Außerdem können alle Fahrer, die eine der C-Fahrerlaubnisklassen vor dem 10. September 2009 erworben haben und aufgrund der Besitzstandsschutzregelung im Bereich der C-Fahrerlaubnisklassen als grundqualifiziert gelten, die Umsteigerregelung nutzen.
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
    - Gültiges Ausweisdokument

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 6,5 Tagen in Vollzeit, sprich 8 UE pro Tag durchgeführt.

    Inhalte: Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben umfassende Kenntnisse in den Bereichen:

    - Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung
    - Technische Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen, etc.)
    - Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
    - Sicherheitsgewährleistung der Fahrgäste
    - Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, Digitaler Tacho, etc.)
    - Vorschriften Personenverkehr (Beförderungsdokumente, Genehmigungen, etc.)
    - Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    - Kriminalität und illegale Einwanderung
    - Vorbeugung von Gesundheitsschäden, Körperlicher Zustand
    - Verhalten in Notfällen, Verhalten des Fahrers (Image beim Fahrgast/Kunden)
    - Personenkraftverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer, etc.)

Führerschein Klasse D mit Vorbesitz B > 2 Jahre

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 23 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B > 2 Jahre
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg
    - Führungszeugnis (kein Busführerschein bei erheblichen Vorstrafen)

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 27 Tagen in Vollzeit, sprich 8 UE pro Tag, durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse D in Theorie und Praxis - Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Lehrgang

Führerschein Klasse D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B > 2 Jahre

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 23 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B > 2 Jahre
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg
    - Führungszeugnis (kein Busführerschein bei erheblichen Vorstrafen)

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 29 Tagen in Vollzeit (8UE pro Tag) durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse D in Theorie und Praxis - Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Lehrgang

Führerschein Klasse D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B < 2 Jahre

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 23 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B < 2 Jahre
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg
    - Führungszeugnis (kein Busführerschein bei erheblichen Vorstrafen)

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 38 Tagen in Vollzeit, sprich 8 UE pro Tag, durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse D/DE in Theorie und Praxis
    - Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Lehrgang

Führerschein Klasse D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz C > 2 Jahre

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 23 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse C > 2 Jahre
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg
    - Führungszeugnis (kein Busführerschein bei erheblichen Vorstrafen)

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 16 Tagen in Vollzeit, sprich 8 UE pro Tag, durchgeführt.

    Inhalte:

    - Führerscheinausbildung der Klasse D/DE in Theorie und Praxis
    - Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Erste-Hilfe-Lehrgang

Anschlussfähige Teilqualifikation Berufskraftfahrer TQ 3 – Personen befördern

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 23 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch- psychologische Untersuchung
    - Führungszeugnis (kein Busführerschein bei erheblichen Vorstrafen)
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B > 2 Jahre
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreinungsregister Flensburg

    Dauer: Der Lehrgang dauert insgesamt 5 Monate / 20 Wochen.

    Inhalte:

    - Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D/DE
    - Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr (BKrFQG)
    - Nutzfahrzeugtechnik (Vertiefungsmodul Berufskraftfahrer im Personenverkehr, Störungssuche am Fahrzeug)
    - Verkehrs- und Routenplanung
    - Perfektionstraining Bus
    - Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildungsphase
    - Betriebliche Ausbildungsphase

Berufskraftfahrerweiterbildung (Bus) gem. BKrFQG

  • Zugangsvoraussetzungen: Busfahrer unterliegen seit 10.09.2008 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung. Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs. 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder BUS-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss. § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2008 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse D waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 liegen.

    Dauer: Der Lehrgang dauert insgesamt 5 Tage.

    Inhalte:
    Module aus 3 Kenntnisbereichen

    Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

    Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften

    Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Berufskraftfahrerweiterbildung (LKW) gem. BKrFQG 5 Module

  • Zugangsvoraussetzungen: LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung. Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs. 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss. § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.

    Dauer: Der Lehrgang dauert insgesamt 5 Tage.

    Inhalt:
    Module aus 3 Kenntnisbereichen

    Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

    Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften

    Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Botenfahrer/in, Auslieferungsfahrer/in, Umschulung Servicefahrer/in in Teilzeit

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 17 3⁄4 Jahre
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Gesundheitliche Eignung gem. FeV
    - Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

    Dauer: Der Lehrgang findet in Teilzeit statt. Insgesamt erstreckt sich die theoretische und praktische Ausbildung über 480 UE. Dazu kommen 60 Stunden in der betrieblichen Lernphase. Hier wird ein tägliches Stundenvolumen von 6 UE geleistet. Die Gesamtlaufzeit beträgt 18 Wochen.

    Inhalte:
    - Vorbereitung auf die Prüfungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis Kl. B
    - Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Berufsfeld
    - Bewerbungscoaching und Bildungsbegleitung
    - Grundlagentheorie im Güterverkehr (BKrFQG)
    - Gabelstaplerausbildung
    - Praktikum

Gabelstaplerausbildung

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Mindestalter 18 Jahre
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
    - Gültiges Ausweisdokument

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 3 Tagen in Vollzeit durchgeführt.

    Inhalte:

    Theoretische Ausbildung
    - Rechtliche Grundlagen nach DGUV Grundsatz 308-001
    - Unfallgeschehen
    - Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
    - Antriebsarten
    - Standsicherheit
    - Betrieb allgemein
    - Regelmäßige Prüfung
    - Umgang mit Last
    - Sondereinsätze
    - Verkehrsregeln/ Verkehrswege
    - Theoretische Prüfung

    Praktische Ausbildung
    - Einweisung am Flurförderzeug
    - Tägliche Einsatzprüfung
    - Lastenschwerpunktdiagramm
    - Hinweis auf Gefahrstelen am Flurförderfahrzeug
    - Gewöhnung an das Flurförderfahrzeug
    - Verlassen des Flurförderfahrzeuges
    - Fahr- und Staplerübungen
    - Praktische Prüfung

Ladungssicherung LKW

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
    - Gültiges Ausweisdokument

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 2 Tagen in Vollzeit durchgeführt.

    Inhalte:

    - Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
    -Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
    - Stabilität der Fahrzeugaufbauten
    - Zurrmittel und Hilfsmittel
    - Arten der Ladungssicherung
    - Berechnen der Ladungssicherung
    - Praktische Übungen zur Ladungssicherung

ADR Basis Gefahrgutausbildung (ADR/ GGVSEB) - ADR Basis

  • Zugangsvoraussetzungen:
    - Vorbesitz der Führerscheinklasse B, C1 oder C
    - Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    - Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
    - Gültiges Ausweisdokument

    Dauer: Die Schulung wird in Kursform in einem Zeitraum von 3 Tagen in Vollzeit durchgeführt.

    Inhalte:

    - Allgemeine Vorschriften/ allgemeine Gefahreneigenschaften
    - Dokumentation
    - Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
    - Durchführung der Beförderung
    - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
    - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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